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Auslandssemester

Der beliebteste Weg zum Auslandsaufenthalt während des Studiums ist ein Erasmus-Stipendium. Seit 1992 haben hunderte Studierende die Möglichkeit genutzt, einen Teil ihres Journalistik-Studiums an einer Partnerhochschule in Europa zu verbringen, ohne dort Studiengebühren zahlen zu müssen. 

Das Institut für Journalistik pflegt im Rahmen des ERASMUS+-Programms der Europäischen Union Partnerschaften mit einer Reihe von Instituten:

Unterrichtssprache Englisch

Unterrichtssprache Französisch

Unterrichtssprache Spanisch

Unterrichtssprache Polnisch

Unterrichtssprache Portugiesisch

Unterrichtssprache Italienisch

Einige Partnerschulen bieten besondere Ausbildungsschwerpunkte an, darunter Wissenschaftsjournalismus, TV-Dokumentationen oder Photojournalismus. 

Das Bewerbungsverfahren für das kommende akademische Jahr beginnt jeweils im Wintersemester. Auf die aktuellen Angebote wird öffentlich hingewiesen. Nach vorheriger Absprache werden die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt.

Für jeden, der mit Erasmus ein Semester im Ausland verbringen möchte, ist zuvor die Mitarbeit in der Europa-Gruppe der Fachschaft am Institut für Journalistik verpflichtend.

For information about an ERASMUS+ semester at the Institute for Journalism for students from abroad click here.


Ein Auslandssemester über Erasmus ist ab dem dritten Fachsemester möglich. Pro Studienphase (Bachelor, Master, ggf. Promotion) kann jeder Studierende prinzipiell zwölf Monate bzw. zwei Semester Erasmus-Förderung erhalten. 

 

Andere Möglichkeiten um ins Ausland zu gehen 

 

Studierende haben außerdem die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Washington Semester Program der American University (AU) zu bewerben. Das Auswahlverfahren erfolgt direkt über die AU. Informationen zu weiteren Auslandsprogrammen während des Studiums, die nicht in den Bereich des ERASMUS-Programms fallen, finden Sie auf der Website des Referats Internationales der TU Dortmund. Das Referat Internationales berät ebenfalls über Praktika im europäischen Ausland im Rahmen des Erasmus+-Programms.
 

Frequently Asked Questions (FAQ) - Erasmus+

Muss ich für meinen Zweit-/Drittwunsch zusätzlich jeweils eine separate Bewerbung schreiben?

Nein, das ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie in Ihrer Bewerbung Ihren Zweit- und ggf. Drittwunsch kurz in einem Satz angeben. Wir werden diese dann im weiteren Bewerbungsverfahren berücksichtigen.

Ich habe die Zusage für einen Studienplatz an einer Parternuniversität erhalten. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Zusage für einen Studienplatz an einer Partneruniversität nominieren wir Sie an der Ihnen zugewiesenen Partneruniversität. Für Studierende, die Ihren Auslandsaufenthalt zum Wintersemester des jeweiligen Jahres antreten, gehen die Nominierungen im Zeitraum April/Mai raus. Für Studierende, die Ihren Auslandsaufenthalt zum Sommersemester des darauffolgenden Jahres antreten, gehen die Nominierungen im Zeitraum Oktober/November raus.

Im Anschluss erhalten Sie weitere Informationen zur Anreise, zum Studium etc. von Ihrer Partneruniversität. Es kann sein, dass die Partneruniversität noch eine zusätzliche Bewerbung verlangt.

Wo und bis wann muss ich die Annahmeerklärung einreichen, um meine Erasmus-Förderung zu erhalten?

Die Annahmeerklärung muss bis zum 15. März im Erasmus-Büro des Instituts für Journalistik eingegangen sein. Zusätzlich benötigen wir eine aktuelle Studienbescheinigung. Wir leiten beide Dokumente dann an das Referat Internationales weiter, sodass Sie während Ihres Auslandsaufenthalts auch die Erasmus-Förderung erhalten.

Gibt es eine Checkliste, damit ich keine notwendigen Schritte verpasse?

Das Referat Internationales bietet auf seiner Webseite eine Auflistung aller notwendigen Schritte vor, während und nach dem Aufenthalt: https://international.tu-dortmund.de/outgoings/auslandsstudium/erasmus-austauschprogramm/vor-waehrend-nach-dem-aufenthalt/.

Was ist das Learning Agreement? Und bis wann muss ich mich darum kümmern?

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, der TU Dortmund und Ihrer Partneruniversität über die Anerkennung der Studienleistungen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes erbringen werden. Im Learning Agreement werden alle Kurse, die Sie im Ausland belegen möchten, sowie die dazugehörigen Kurse an der TU Dortmund, für die Sie sich die Studienleistungen anrechnen lassen möchten, eingetragen. So soll vertraglich sichergestellt werden, dass Sie die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen werden, auch wirklich in Dortmund angerechnet bekommen.

Doch keine Angst: Falls sich während Ihres Aufenthalts im Ausland Änderungen in der Kurswahl ergeben sollten, können Sie das Learning Agreement jederzeit nachträglich anpassen.

Das Learning Agreement muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts online eingereicht werden, idealerweise spätestens zwei Wochen vor Antritt Ihres Aufenthalts: https://www.learning-agreement.eu/. Bitte lassen Sie uns vor Abgabe Ihres Learning Agreements Kursbeschreibungen zu den von Ihnen gewählten Kursen im Ausland per E-Mail an erasmusj(at)post.uni-dortmund.de zukommen.

Muss ich eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten während meines Erasmus-Aufenthalts erreichen?

Grundsätzlich sollte der Workload eines Erasmus-Semesters bei 30 ECTS liegen, entsprechend dem Workload eines Semesters an der TU Dortmund. Falls Sie jedoch einen Kurs im Ausland nicht bestehen sollten, ist das keine Katastrophe. Um die Erasmus-Förderung zu erhalten, müssen mindestens 15 ECTS pro Semester erfolgreich abgeschlossen werden.

Welche Kurse aus dem Erasmus-Semester kann ich mir anrechnen lassen?

Ihre bestandenen Kurse werden Ihnen entsprechend der Absprachen im Learning Agreement an der TU Dortmund angerechnet. Nicht bestandene Kurse können nicht angerechnet werden. Falls Sie einen Kurs zusätzlich absolviert haben bzw. sich einen Kurs nicht für ein Modul an der TU Dortmund anrechnen lassen können, können Sie diesen Kurs auf dem Recognition Outcomes als Zusatzleistung eintragen. Dann wird dieser Kurs auch im BOSS-System mitaufgeführt.

Wie rechne ich meine Noten aus dem Ausland in deutsche Noten um?

Sobald Sie Ihr Transcript of Records am Ende Ihres Auslandsaufenthalts von Ihrer Partneruniversität erhalten haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail zu. Wir rechnen Ihre Noten dann entsprechend dem deutschen Notensystem um und senden sie Ihnen per E-Mail zurück. Danach können Sie Ihre Leistungen in das Recognition Outcomes eintragen.

Wie und wo reiche ich mein Transcript of Records und Recognition Outcomes ein?

Sobald Sie das Transcript of Records am Ende Ihres Auslandsaufenthalts von Ihrer Partneruniversität erhalten haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail zu. Das gilt ebenso für das Recognition Outcomes. Sobald Sie alle Leistungen eingetragen haben, senden Sie uns das Recognition Outcomes per E-Mail zu. Wir leiten beide Dokumente an die Zentrale Prüfungsverwaltung und das Referat Internationales weiter. Sie müssen sich dann nicht mehr darum kümmern.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für alle organisatorischen Fragen rund um die Erasmus-Förderung etc. ist das Referat Internationales zuständig, wo Sie die Kolleginnen unter erasmus-outgoings(at)tu-dortmund.de erreichen. Um alle fachlichen Fragen (Anrechnung der Kurse etc.) kümmern wir uns im Erasmus-Büro der Journalistik.
 

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