Auf dem Sprung - alle Informationen zur Einschreibung
Einschreibungsvoraussetzungen für alle Bachelorstudiengänge am Institut für Journalistik sind die Allgemeine Hochschulreife sowie ein journalistisches Praktikum. Im Studiengang Musikjournalismus muss zusätzlich eine Eignungsprüfung absolviert werden.
Um dieses Praktikum müssen sich die Bewerberinen und Bewerber selbst kümmern. Freie Mitarbeit kann äquivalent zur Hospitation anerkannt werden (s.u.)
Für die Bewerbung zu den Studiengängen muss der Praktikumsnachweis noch nicht vorliegen, sondern erst zur Einschreibung.
Normalerweise muss das Praktikum vor Studienbeginn absolviert werden, in diesem Jahr gibt es aufgrund der Corona-Pandemie aber eine Ausnahme:
Aufgrund der derzeitigen Lage arbeiten auch viele Redaktionen vom Homeoffice aus. Das erschwert die Betreuung von Praktikanten. Deshalb kann es derzeit schwierig sein, bis Ende September einen Praktikumsplatz zu erhalten oder ein bereits zugesagtes Praktikum anzutreten. Aufgrund dieser Sondersituation werden die Einschreibungs- und Zulassungsvoraussetzungen für Bewerbungen zum Wintersemester 2020/21 ausnahmsweise geändert.
Einschreibungsvoraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass die Bewerbung um ein Praktikum bei mindestens drei Redaktionen erfolgt ist. Das kann bei der Einschreibung nachgewiesen werden durch Kopien der Bewerbungsschreiben oder auch durch dokumentierte Absagen. Wenn Sie eine Zusage haben, in der Ihnen ein Praktikum nach den Kontakt-Einschränkungen in Aussicht gestellt wird, entfällt der Nachweis von drei Bewerbungen. Sie können damit auch eingeschrieben werden, wenn Sie zur Einschreibung noch keinen Nachweis über sechs Wochen Praktikum in einem entsprechenden Medium haben.
Mit der Einschreibung werden Sie damit ausnahmsweise ohne Nachweis eines sechswöchigen Praktikums immatrikuliert, diese Immatrikulation erfolgt unter der Auflage, dass der Nachweis vor dem Start in die Lehrredaktion zu erbringen. Diese startet in der Regel im dritten Fachsemester. Das heißt, dass das Praktikum bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen ist. Sie müssten dies also in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester oder zwischen Sommersemester und Wintersemester nachholen, also im Frühjahr oder Sommer 2021.
Mit welchen Praktika kann ich mich einschreiben?
Nicht anerkannt werden in allen Studiengängen Praktika in der Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR- oder Medienagentur, Pressestellen oder in nicht journalistischen Medien und Produktionsfirmen.
Ziel des Praktikums ist es, wiederkehrende journalistische Basisroutinen kennen zu lernen und ein Grundverständnis der öffentlichen Aufgabe des Journalismus zu entwickeln. Praktika in all den genannten Betrieben können deshalb grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn
- es sich um eine mehrköpfige Vollredaktion mit professioneller Redaktionsstruktur und entsprechenden redaktionellen Arbeitsabläufen handelt (also beispielsweise die Online-Seite nicht von einem Chefredakteur allein geplant und "gefahren" wird, dem freie Mitarbeiter zuliefern) und überwiegend eigener Content recherchiert und produziert wird
- Onlinemedien können anerkannt werden, wenn die Ausrichtung der Seite journalistisch und deutlich nachrichtlich-tagesaktuell ist (d.h. dass z.B. nicht nur ein kleiner Teil der Meldungen täglich aktualisiert wird)
Im Lauf des Praktikums müssen die Studienbewerberinnen und Studienbewerber folgende Aufgaben erfüllt haben:
- Recherchieren und Umsetzen eigener Texte/Beiträge
- Begleitung der Redakteure bei täglichen Arbeitsabläufen (= je nach Medium z.B. Redigieren, Layouten, Sendung planen)
Häufig gestellte Fragen
Sind noch Fragen offen?
Bitte wenden Sie sich an Miriam Bunjes, 0231- 755 6534 / E-Mail: miriam.bunjes(at)tu-dortmund.de